Unser neuer Service rund um das Thema Geld und Versicherungen :
Sie interessieren sich für das
Thema Geld - und bestimmt haben Sie die eine oder andere Frage dazu. D.h., Sie
suchen auch jemanden, der all Ihre Fragen kompetent, objektiv und individuell
beantworten kann, jemanden, dem Sie vertrauen können. Schließlich geht es um Ihr
Geld, um Ihre Sicherheit und etwa beim Thema Renten auch um Ihre Zukunft.
Bei uns finden Sie eine schnelle Einführung in die Welt der Versicherungen und
Geldanlage. Und da die Produkte und Konditionen so vielfältig sind wie Ihr
eigenes Leben, helfen wir Ihnen auch dabei die auf Ihre persönliche Situation
maßgeschneiderte Strategie zu entwickeln.
Denn wir sind der festen Überzeugung:
Jeder hat ein Recht darauf finanziell unabhängig zu sein.
DIE RICHTIGE STRATEGIE ENTSCHEIDET ALLES!
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Gerade in einer Welt, die sich sowohl in technischer als auch wirtschaftlicher Hinsicht in permanentem Umbruch befindet, sind mehr denn je Spezialisten gefragt.
Unser Dienstleistungs- und Beratungskonzept basiert auf folgenden Maximen:
· Entwicklung eines bedarfsgerechten Anlagezieles
· Analyse der entscheidenden Einflussfaktoren bei verschiedenen Szenarien
· Optimierung der individuellen Anlagestrategie
Von zentraler Bedeutung bei unserer Beratungstätigkeit sind die "Eckpfeiler" einer fundierten Anlageberatung:
· Sicherheit
· Rentabilität
· Steuerersparnis
Im Mittelpunkt unserer Beratungstätigkeit stehen deshalb die Investition in Sachwerte, wobei wir besonderen Wert auf die Prüfung wirtschaftlicher Auswirkungen unter Berücksichtigung steuerlicher Vorgaben legen.
In enger
Zusammenarbeit mit den steuerlichen Berater des Kunden entwickelt
wir
Investitionskonzepte,
welche die Entwicklung nicht nur innerhalb des Investitionszeitraumes
verdeutlichen, sondern darüber hinaus auch eine fundierte
Prognose für die Zukunft unter
vom Anleger gewünschten Prämissen gestatten.
Die enge Betreuung vor,
während und nach der Investitonsphase ist für uns ebenso selbstverständlich wie
die permanente Information.
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Die
gesetzlichen Krankenkassen bieten zu 95% die gleichen Leistungen an. Lohnt sich
da für die Mitglieder ein Krankenkassenwechsel?
Ja, denn die Beitragssätze der ges. Krankenkassen unterscheiden sich zum Teil
erheblich.
Gesetzlich oder privat versichern? Wer kann sich privat krankenversichern ?
· Angestellte mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.975 Euro oder jährlich 47.700 Euro.
Regelmäßige Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld und/oder Urlaubsgeld können dem
Jahreseinkommen zugerechnet werden.
· Selbständige, Freiberufler und Beamte.
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In
der heutigen Zeit hat keiner mehr Geld zu verschenken.
Dies gilt für selbständige Unternehmen genauso wie für abhängig Beschäftigte.
Wir betrachten den privaten Haushalt als kleinste unternehmerische Einheit,
dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Single- oder
Mehrpersonenhaushalt handelt.
Stagnierende Einkommenszuwächse und steigende Steuer- und Sozialabgaben
erfordern ein cleveres Finanzmanagement.
Versichern kann man so gut wie alles. Aber oft macht die Absicherung gewisser
Risiken gar keinen Sinn oder die Versicherungsbedingungen sind so gestaltet,
dass für den Versicherer nur ganz selten eine Leistungspflicht besteht.
Versicherer versichern am liebsten
Brückenpfeiler unter Wasser gegen Feuer!
Ziel unserer Arbeit ist es, aus den vorhandenen Mitteln durch sinnvolle
Einsparungen – ohne Qualitätsverlust! – sowie der Überprüfung und Optimierung
bereits getroffenen finanziellen Entscheidungen einen dauerhaft steigenden
Mehr Wert zu schaffen.
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Haben Sie vorgesorgt für Ihr Alter?
Kennen Sie eigentlich Ihre aktuellen Rentenansprüche?
Die gesetzliche Altersvorsorge steckt in der Krise: Immer weniger Beitragszahler müssen für immer mehr Rentner aufkommen. Das heißt für uns alle konkret, dass die staatlichen Renten immer kleiner ausfallen werden. Sorgen Sie privat vor - damit Sie Ihrem Ruhestand auch tatsächlich ruhig entgegen blicken können!
Das
bisherige Modell, der drei Säulen wurde mit dem 01.01.2005 durch das drei
Schichten Modell abgelöst.
In den drei Schichten können unterschiedliche Vorsorge-Instrumente genutzt
werden, wobei die Entscheidung welche Schicht und welches Instrument genutzt
werden sollte einer ganzheitlichen Betrachtung bedarf. Die persönliche
Lebenssituation, Ziele und Wünsche sowie steuerliche und wirtschaftliche
Erwägungen erfordern einen hohen Beratungsaufwand.
Wir analysieren Ihren aktuellen Rentenanspruch und finden für Sie die optimale Vorsorgelösung - passgenau zugeschnitten auf Ihre individuelle Situation.
Gerne stehen wir Ihnen für ein ausführliches Beratungsgespräch zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns doch einfach per E-Mail oder telefonisch. Wir melden uns umgehend bei Ihnen
Schicht 1
Die Rürup-Rente - Attraktive Vorsorge nicht nur für Selbstständige
Die Rürup-Rente ist eine neue Form der privaten Altersvorsorge mit attraktiver
steuerlicher Förderung und damit gleichzeitig ein elementarer Bestandteil der
Zusatzversorgung auf der Ebene der ersten Schicht (Basisvorsorge) der
gegenwärtig schon möglichen Alterssicherung. Sie hilft Ihnen entscheidend, wenn
Sie Ihre persönliche Vorsorgelücke schließen wollen. Die hohen Steuervorteile
der Rürup-Rente sind vor allem für Selbstständige interessant: Unternehmer und
Freiberufler unterliegen nicht der Rentenversicherungspflicht. Sie erwerben
während des Berufslebens oft gar keine Ansprüche auf eine gesetzliche Rente und
müssen ihre Alterssicherung ohnehin in die eigenen Hände nehmen. Aber auch
Arbeitnehmer können in voller Höhe von den Steuervorteilen profitieren.
So funktioniert die Rürup-Rente
Als Rürup-Sparer können Sie so flexibel einzahlen, wie es Ihre finanziellen
Verhältnisse erlauben - entweder in festen monatlichen Beträgen oder in Form
einer Einmalzahlung am Jahresende. Die Beiträge zu Ihrer Rürup-Vorsorge können
Sie steuerlich absetzen - zusammen mit etwaigen Beiträgen zur gesetzlichen Rente
mit sechzig Prozent im Jahr 2005, danach jährlich in Zwei-Prozent-Schritten
steigend. Ab 2025 können Sie die Beiträge dann voll geltend machen. Die
lebenslangen Rentenzahlungen aus Ihrer Rürup-Vorsorge beginnen, wenn Sie das
fünfundsechzigste Lebensjahr erreicht haben. Sie können Leistungen auch schon ab
60 beantragen. Die monatliche Privatrente ist dann entsprechend geringer als bei
Rentenbeginn erst mit 65.
Wichtig: Die Rürup-Rente ist
Hartz-IV-fest Wer für längere Zeit arbeitslos wird, kann von
den Arbeitsbehörden verpflichtet werden, seinen Lebensunterhalt zunächst aus der
Auflösung des bestehenden Vermögens zu bestreiten, bevor ein Anspruch auf
Arbeitslosengeld II entsteht. Das gilt beispielsweise für Bankguthaben,
Wertpapierdepots und in bestimmten Grenzen auch für Lebensversicherungen, nicht
aber für die steuerlich geförderte Altersvorsorge: Produkte der Rürup-Rente
werden bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II nicht als Vermögen angerechnet
und bleiben dadurch auch bei längerer Arbeitslosigkeit unangetastet. Ihre
Rürup-Rente steht Ihnen später also in jedem Fall voll zur Verfügung. Wie finde
ich das für mich passende Rürup-Produkt?
Schicht 2
Das
deutsche Rentensystem ist durch den so genannten Generationenvertrag
gekennzeichnet:
Arbeitnehmer zahlen einen Teil ihres Einkommens in die Rentenkasse ein und
finanzieren damit die Rente der Älteren. Das System funktioniert allerdings nur
so lange, wie ausreichend viele junge
Arbeitnehmer in
die Rentenkassen einzahlen.
Genau vor diesem Problem stand die Bundesregierung, denn die demographische
Entwicklung Deutschlands geht dahin, dass es zu viele Rentner im Verhältnis zu
den einzahlenden jungen Arbeitnehmern gibt. Verschiebt sich das Verhältnis
zwischen Einzahlern und Rentnern, kann sich das in zwei Richtungen auswirken:
Einerseits können die Beiträge zur Rentenversicherung erhöht werden, um die
Renten stabil zu halten.
Will man andererseits die Abgabelast der Einzahler stabil halten, so ist eine
Kürzung der Renten unumgänglich, weil nicht mehr ausreichend Geld in den
Rentenkassen vorhanden ist.
Die Bundesregierung hat sich - in Person von Bundesarbeitsminister Walter
Riester -entschlossen, für zukünftige Generationen das Rentenniveau zu senken
und dafür die Rentenbeiträge weitestgehend stabil zu halten.
Die nach dem Arbeitsminister benannte Riester-Rente zeichnet sich dadurch aus,
dass die geringere staatliche Rente durch eigene Vorsorge der Arbeitnehmer
kompensiert werden soll. Entscheidet sich der Arbeitnehmer für eine eigene
Vorsorge, so wird er staatlich gefördert.
Voraussetzungen der Förderungen
Um die staatliche Förderung zu erhalten, müssen zunächst bestimmte
Voraussetzungen erfüllt werden: Die Förderung beschränkt sich auf einen
bestimmten Personenkreis. Gefördert werden alle Personen, die Pflichtmitglied in
der gesetzlichen Rentenversicherung sind. D.h. :
· Arbeitnehmer,
· Bezieher von Lohnersatzleistungen einschließlich der Berechtigten zur Arbeitslosenhilfe, deren Leistung aufgrund der Anrechnung von Einkommen und Vermögen ruht.
· Nichterwerbstätige Eltern in der Phase der Kindererziehung (sog. Kindererziehungszeiten) sowie
· geringfügig Beschäftigte, die auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben.
· Außerdem pflichtversicherte Selbstständige (z.B. Handwerker),
· in der gesetzlichen Rentenversicherung, Wehr- und Zivildienstleistende und
· Pflichtversicherte in der Altenversicherung der Landwirte sowie deren Ehegatten.
Ausgenommen sind vor allem nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige.
Der staatliche Höchstfördersatz ist an das sozialversicherungspflichtige
Einkommen des Vorjahres gekoppelt.
Um den Höchstfördersatz zu erhalten, muss der Arbeitnehmer ab 2008 vier Prozent
des sozialversicherungspflichtigen Einkommens in die eigene Altersvorsorge
fließen lassen.
Wie sieht die Förderung aus?
Die Förderung durch den Staat erfolgt durch Zulagen, die zu der privaten
Vorsorge beigesteuert werden, oder durch steuerliche Vorteile.
Zulagen Bei der Zulage handelt es sich um einen Zuschuss des Staates zur
privaten Altersvorsorge des Arbeitnehmers. Der Staat zahlt jährlich einen
bestimmten Betrag in den Altersvorsorgevertrag des Arbeitnehmers ein.
Der vom Staat beigesteuerte Betrag hängt von der Familiensituation des
Arbeitnehmers ab. Jedem
Arbeitnehmer
steht zunächst eine so genannte Grundzulage zu. Diese beträgt ab 2008 maximal
154 Euro. (maximal 154 Euro, weil sie abhängig von dem in die private
Altersvorsorge eingezahlten Anteil des sozialversicherungspflichtigen Einkommens
ist. Nur wer vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Einkommens in
die private Altersvorsorge steckt, bekommt die Zulage in dieser Höhe. Werden
weniger als vier Prozent für die Altersvorsorge aufgewandt, so sinkt
entsprechend die staatliche Grundzulage.)Neben der Grundzulage erhalten
Arbeitnehmer abhängig von ihrer familiären Situation weitere Zulagen.
Arbeitnehmer, die Kindergeld beziehen, bekommen neben der Grundzulage eine
Kindergeldzulage von 185 Euro je Kind.
Beispiel:
· AN mit soz.vers. Butto Einkommen von 30.000 Euro und zwei Kindern
· Davon 4% 1200 Euro
· Abzüglich Grundzulage - 154 Euro
· Abzüglich Grundzulage Partner- 154 Euro
· Kindergeldzulage erstes Kind - 185 Euro
· Kindergeldzulage zweites Kind 522 Euro
· Jährlicher Sparbeitrag - 185 Euro
Steuerliche Vorteile
Zusätzlich kann der Arbeitnehmer, der für seine Rente selbst vorsorgt,
steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen. Er kann die für den Ristervertrag
aufgewendeten Beiträge bis zu einem Höchstsatz von 2100 Euro jährlich als
Sonderausgaben in
der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Ob die Inanspruchnahme der Zulagen
oder der steuerlichen Vorteile für den Arbeitnehmer besser ist, rechnet das
Finanzamt aus. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulage, wird der
Differenzbetrag überwiesen. Ein weiterer steuerlicher Vorteil ist, dass der
Arbeitnehmer während der Ansparphase für Zinsen und Erträge aus dem
Vorsorgevertrag keine Abgeltungs-Steuern zahlen muss. Und das gilt auch für
Fondssparpläne.
Schicht 3
Haben Sie vorgesorgt für Ihr Alter?
Kennen Sie eigentlich Ihre aktuellen Rentenansprüche?
Die gesetzliche Altersvorsorge steckt in der Krise: Immer weniger Beitragszahler müssen für immer mehr Rentner aufkommen. Das heißt für uns alle konkret, dass die staatlichen Renten immer kleiner ausfallen werden. Sorgen Sie privat vor - damit Sie Ihrem Ruhestand auch tatsächlich ruhig entgegen blicken können!
Das
bisherige Modell, der drei Säulen wurde mit dem 01.01.2005 durch das drei
Schichten Modell abgelöst.
In den drei Schichten können unterschiedliche Vorsorge-Instrumente genutzt
werden, wobei die Entscheidung welche Schicht und welches Instrument genutzt
werden sollte einer ganzheitlichen Betrachtung bedarf. Die persönliche
Lebenssituation, Ziele und Wünsche sowie steuerliche und wirtschaftliche
Erwägungen erfordern einen hohen Beratungsaufwand.
Wir analysieren Ihren aktuellen Rentenanspruch und finden für Sie die optimale Vorsorgelösung - passgenau zugeschnitten auf Ihre individuelle Situation.
Gerne stehen wir Ihnen für ein ausführliches Beratungsgespräch zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns doch einfach per E-Mail oder telefonisch. Wir melden uns umgehend bei Ihnen
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