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Unser neuer Service  rund um das Thema  Geld  und Versicherungen :

  

Vermögen schaffen ist Vertrauenssache!

Sie interessieren sich für das Thema Geld - und bestimmt haben Sie die eine oder andere Frage dazu. D.h., Sie suchen auch jemanden, der all Ihre Fragen kompetent, objektiv und individuell beantworten kann, jemanden, dem Sie vertrauen können. Schließlich geht es um Ihr Geld, um Ihre Sicherheit und etwa beim Thema Renten auch um Ihre Zukunft.

Bei uns finden Sie eine schnelle Einführung in die Welt der Versicherungen und Geldanlage. Und da die Produkte und Konditionen so vielfältig sind wie Ihr eigenes Leben, helfen wir Ihnen auch dabei die auf Ihre persönliche Situation maßgeschneiderte Strategie zu entwickeln.

Denn wir sind der festen Überzeugung:

Jeder hat ein Recht darauf finanziell unabhängig zu sein.

DIE RICHTIGE STRATEGIE ENTSCHEIDET ALLES!

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Anlagenberatung

Gerade in einer Welt, die sich sowohl in technischer als auch wirtschaftlicher Hinsicht in permanentem Umbruch befindet, sind mehr denn je Spezialisten gefragt. 

Unser Dienstleistungs- und Beratungskonzept basiert auf folgenden Maximen:

·     Entwicklung eines bedarfsgerechten Anlagezieles

·     Analyse der entscheidenden Einflussfaktoren bei verschiedenen Szenarien

·     Optimierung der individuellen Anlagestrategie

Von zentraler Bedeutung bei unserer Beratungstätigkeit sind die "Eckpfeiler" einer fundierten Anlageberatung:

·     Sicherheit

·     Rentabilität

·     Steuerersparnis

Im Mittelpunkt unserer Beratungstätigkeit stehen deshalb die Investition in Sachwerte, wobei wir besonderen Wert auf die Prüfung wirtschaftlicher Auswirkungen unter Berücksichtigung steuerlicher Vorgaben legen. 

In enger Zusammenarbeit mit den steuerlichen Berater des Kunden entwickelt wir  Investitionskonzepte, welche die Entwicklung nicht nur innerhalb des Investitionszeitraumes verdeutlichen, sondern darüber hinaus auch eine fundierte Prognose für die Zukunft unter vom Anleger gewünschten Prämissen gestatten.

Die enge Betreuung vor, während und nach der Investitonsphase ist für uns ebenso selbstverständlich wie die permanente Information.

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+++Krankenkasse

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten zu 95% die gleichen Leistungen an. Lohnt sich da für die Mitglieder ein Krankenkassenwechsel?

Ja, denn die Beitragssätze der ges. Krankenkassen unterscheiden sich zum Teil erheblich.

Gesetzlich oder privat versichern?  Wer kann sich privat krankenversichern ?

·     Angestellte mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.975 Euro oder jährlich 47.700 Euro.


Regelmäßige Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld und/oder Urlaubsgeld können dem Jahreseinkommen zugerechnet werden.

·     Selbständige, Freiberufler und Beamte.

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Versicherungen

In der heutigen Zeit hat keiner mehr Geld zu verschenken.

Dies gilt für selbständige Unternehmen genauso wie für abhängig Beschäftigte. Wir betrachten den privaten Haushalt als kleinste unternehmerische Einheit, dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Single- oder Mehrpersonenhaushalt handelt.

Stagnierende Einkommenszuwächse und steigende Steuer- und Sozialabgaben erfordern ein cleveres Finanzmanagement.

Versichern kann man so gut wie alles. Aber oft macht die Absicherung gewisser Risiken gar keinen Sinn oder die Versicherungsbedingungen sind so gestaltet, dass für den Versicherer nur ganz selten eine Leistungspflicht besteht.

Versicherer versichern am liebsten Brückenpfeiler unter Wasser gegen Feuer!
Ziel unserer Arbeit ist es, aus den vorhandenen Mitteln durch sinnvolle Einsparungen – ohne Qualitätsverlust! – sowie der Überprüfung und Optimierung bereits getroffenen finanziellen Entscheidungen einen dauerhaft steigenden Mehr Wert  zu schaffen.

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Rentenanalyse

Haben Sie vorgesorgt für Ihr Alter?

Kennen Sie eigentlich Ihre aktuellen Rentenansprüche?

Die gesetzliche Altersvorsorge steckt in der Krise: Immer weniger Beitragszahler müssen für immer mehr Rentner aufkommen. Das heißt für uns alle konkret, dass die staatlichen Renten immer kleiner ausfallen werden. Sorgen Sie privat vor - damit Sie Ihrem Ruhestand auch tatsächlich ruhig entgegen blicken können!

Das bisherige Modell, der drei Säulen wurde mit dem 01.01.2005 durch das drei Schichten Modell abgelöst.
In den drei Schichten können unterschiedliche Vorsorge-Instrumente genutzt werden, wobei die Entscheidung welche Schicht und welches Instrument genutzt werden sollte einer ganzheitlichen Betrachtung bedarf. Die persönliche Lebenssituation, Ziele und Wünsche sowie steuerliche und wirtschaftliche Erwägungen erfordern einen hohen Beratungsaufwand.

Wir analysieren Ihren aktuellen Rentenanspruch und finden für Sie die optimale Vorsorgelösung - passgenau zugeschnitten auf Ihre individuelle Situation.

Gerne stehen wir Ihnen für ein ausführliches Beratungsgespräch zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns doch einfach per E-Mail oder telefonisch. Wir melden uns umgehend bei Ihnen

Schicht 1

Die Rürup-Rente

Die Rürup-Rente - Attraktive Vorsorge nicht nur für Selbstständige Die Rürup-Rente ist eine neue Form der privaten Altersvorsorge mit attraktiver steuerlicher Förderung und damit gleichzeitig ein elementarer Bestandteil der Zusatzversorgung auf der Ebene der ersten Schicht (Basisvorsorge) der gegenwärtig schon möglichen Alterssicherung. Sie hilft Ihnen entscheidend, wenn Sie Ihre persönliche Vorsorgelücke schließen wollen. Die hohen Steuervorteile der Rürup-Rente sind vor allem für Selbstständige interessant: Unternehmer und Freiberufler unterliegen nicht der Rentenversicherungspflicht. Sie erwerben während des Berufslebens oft gar keine Ansprüche auf eine gesetzliche Rente und müssen ihre Alterssicherung ohnehin in die eigenen Hände nehmen. Aber auch Arbeitnehmer können in voller Höhe von den Steuervorteilen profitieren.

So funktioniert die Rürup-Rente
Als Rürup-Sparer können Sie so flexibel einzahlen, wie es Ihre finanziellen Verhältnisse erlauben - entweder in festen monatlichen Beträgen oder in Form einer Einmalzahlung am Jahresende. Die Beiträge zu Ihrer Rürup-Vorsorge können Sie steuerlich absetzen - zusammen mit etwaigen Beiträgen zur gesetzlichen Rente mit sechzig Prozent im Jahr 2005, danach jährlich in Zwei-Prozent-Schritten steigend. Ab 2025 können Sie die Beiträge dann voll geltend machen. Die lebenslangen Rentenzahlungen aus Ihrer Rürup-Vorsorge beginnen, wenn Sie das fünfundsechzigste Lebensjahr erreicht haben. Sie können Leistungen auch schon ab 60 beantragen. Die monatliche Privatrente ist dann entsprechend geringer als bei Rentenbeginn erst mit 65.

Wichtig: Die Rürup-Rente ist Hartz-IV-fest
Wer für längere Zeit arbeitslos wird, kann von den Arbeitsbehörden verpflichtet werden, seinen Lebensunterhalt zunächst aus der Auflösung des bestehenden Vermögens zu bestreiten, bevor ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II entsteht. Das gilt beispielsweise für Bankguthaben, Wertpapierdepots und in bestimmten Grenzen auch für Lebensversicherungen, nicht aber für die steuerlich geförderte Altersvorsorge: Produkte der Rürup-Rente werden bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II nicht als Vermögen angerechnet und bleiben dadurch auch bei längerer Arbeitslosigkeit unangetastet. Ihre Rürup-Rente steht Ihnen später also in jedem Fall voll zur Verfügung. Wie finde ich das für mich passende Rürup-Produkt?

Schicht 2

Riester-Rente

Das deutsche Rentensystem ist durch den so genannten Generationenvertrag gekennzeichnet:
Arbeitnehmer zahlen einen Teil ihres Einkommens in die Rentenkasse ein und finanzieren damit die Rente der Älteren. Das System funktioniert allerdings nur so lange, wie ausreichend viele junge Arbeitnehmer in die Rentenkassen einzahlen.

Genau vor diesem Problem stand die Bundesregierung, denn die demographische Entwicklung Deutschlands geht dahin, dass es zu viele Rentner im Verhältnis zu den einzahlenden jungen Arbeitnehmern gibt. Verschiebt sich das Verhältnis zwischen Einzahlern und Rentnern, kann sich das in zwei Richtungen auswirken: Einerseits können die Beiträge zur Rentenversicherung erhöht werden, um die Renten stabil zu halten.

Will man andererseits die Abgabelast der Einzahler stabil halten, so ist eine Kürzung der Renten unumgänglich, weil nicht mehr ausreichend Geld in den Rentenkassen vorhanden ist.
Die Bundesregierung hat sich - in Person von Bundesarbeitsminister Walter Riester -entschlossen, für zukünftige Generationen das Rentenniveau zu senken und dafür die Rentenbeiträge weitestgehend stabil zu halten.

Die nach dem Arbeitsminister benannte Riester-Rente zeichnet sich dadurch aus, dass die geringere staatliche Rente durch eigene Vorsorge der Arbeitnehmer kompensiert werden soll. Entscheidet sich der Arbeitnehmer für eine eigene Vorsorge, so wird er staatlich gefördert.
Voraussetzungen der Förderungen

Um die staatliche Förderung zu erhalten, müssen zunächst bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden: Die Förderung beschränkt sich auf einen bestimmten Personenkreis. Gefördert werden alle Personen, die Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. D.h. :

·     Arbeitnehmer,

·     Bezieher von Lohnersatzleistungen einschließlich der Berechtigten zur Arbeitslosenhilfe, deren Leistung aufgrund der Anrechnung von Einkommen und Vermögen ruht.

·     Nichterwerbstätige Eltern in der Phase der Kindererziehung (sog. Kindererziehungszeiten) sowie

·     geringfügig Beschäftigte, die auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben.

·     Außerdem pflichtversicherte Selbstständige (z.B. Handwerker),

·     in der gesetzlichen Rentenversicherung, Wehr- und Zivildienstleistende und

·     Pflichtversicherte in der Altenversicherung der Landwirte sowie deren Ehegatten.

Ausgenommen sind vor allem nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige. Der staatliche Höchstfördersatz ist an das sozialversicherungspflichtige Einkommen des Vorjahres gekoppelt.
Um den Höchstfördersatz zu erhalten, muss der Arbeitnehmer ab 2008 vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens in die eigene Altersvorsorge fließen lassen.

Wie sieht die Förderung aus? 
Die Förderung durch den Staat erfolgt durch Zulagen, die zu der privaten Vorsorge beigesteuert werden, oder durch steuerliche Vorteile.
Zulagen Bei der Zulage handelt es sich um einen Zuschuss des Staates zur privaten Altersvorsorge des Arbeitnehmers. Der Staat zahlt jährlich einen bestimmten Betrag in den Altersvorsorgevertrag des Arbeitnehmers ein.
Der vom Staat beigesteuerte Betrag hängt von der Familiensituation des Arbeitnehmers ab. Jedem Arbeitnehmer steht zunächst eine so genannte Grundzulage zu. Diese beträgt ab 2008 maximal 154 Euro. (maximal 154 Euro, weil sie abhängig von dem in die private Altersvorsorge eingezahlten Anteil des sozialversicherungspflichtigen Einkommens ist. Nur wer vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Einkommens in die private Altersvorsorge steckt, bekommt die Zulage in dieser Höhe. Werden weniger als vier Prozent für die Altersvorsorge aufgewandt, so sinkt entsprechend die staatliche Grundzulage.)Neben der Grundzulage erhalten Arbeitnehmer abhängig von ihrer familiären Situation weitere Zulagen. Arbeitnehmer, die Kindergeld beziehen, bekommen neben der Grundzulage eine Kindergeldzulage von 185 Euro je Kind.


Beispiel:

·     AN mit soz.vers. Butto Einkommen von 30.000 Euro und zwei Kindern

·     Davon 4% 1200 Euro

·     Abzüglich Grundzulage - 154 Euro

·     Abzüglich Grundzulage Partner- 154 Euro

·     Kindergeldzulage erstes Kind - 185 Euro

·     Kindergeldzulage zweites Kind  522 Euro

·     Jährlicher Sparbeitrag  - 185 Euro

 

Steuerliche Vorteile
Zusätzlich kann der Arbeitnehmer, der für seine Rente selbst vorsorgt, steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen. Er kann die für den Ristervertrag aufgewendeten Beiträge bis zu einem Höchstsatz von 2100 Euro jährlich als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Ob die Inanspruchnahme der Zulagen oder der steuerlichen Vorteile für den Arbeitnehmer besser ist, rechnet das Finanzamt aus. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulage, wird der Differenzbetrag überwiesen. Ein weiterer steuerlicher Vorteil ist, dass der Arbeitnehmer während der Ansparphase für Zinsen und Erträge aus dem Vorsorgevertrag keine Abgeltungs-Steuern zahlen muss. Und das gilt auch für Fondssparpläne.

Schicht 3

private Rentenversicherungen

Haben Sie vorgesorgt für Ihr Alter?

Kennen Sie eigentlich Ihre aktuellen Rentenansprüche?

Die gesetzliche Altersvorsorge steckt in der Krise: Immer weniger Beitragszahler müssen für immer mehr Rentner aufkommen. Das heißt für uns alle konkret, dass die staatlichen Renten immer kleiner ausfallen werden. Sorgen Sie privat vor - damit Sie Ihrem Ruhestand auch tatsächlich ruhig entgegen blicken können!

Das bisherige Modell, der drei Säulen wurde mit dem 01.01.2005 durch das drei Schichten Modell abgelöst.
In den drei Schichten können unterschiedliche Vorsorge-Instrumente genutzt werden, wobei die Entscheidung welche Schicht und welches Instrument genutzt werden sollte einer ganzheitlichen Betrachtung bedarf. Die persönliche Lebenssituation, Ziele und Wünsche sowie steuerliche und wirtschaftliche Erwägungen erfordern einen hohen Beratungsaufwand.

Wir analysieren Ihren aktuellen Rentenanspruch und finden für Sie die optimale Vorsorgelösung - passgenau zugeschnitten auf Ihre individuelle Situation.

Gerne stehen wir Ihnen für ein ausführliches Beratungsgespräch zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns doch einfach per E-Mail oder telefonisch. Wir melden uns umgehend bei Ihnen

 

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Unsere Serviceleistungen

Versicherungen, Kapitalanlagen und Finanzen bedeuten häufig einen riesigen Berg voller Broschüren, Formularen und Berechnungstabellen. Glaub man dann endlich das passende gefunden zu haben, kommt ein neuer Anbieter und präsentiert eine weitere Alternative.

·     Lassen Sie sich am besten kompetent beraten, von einem Fachmann, der in Ihrem Auftrag den Markt sondiert und die optimale Lösung findet.

·     X  ist eine Schnittstelle zwischen Anbieter und Kunde.

·     Wir arbeiten für Sie unabhängig von Banken und Versicherungen - immer mit dem Ziel, Ihnen die auf Ihre persönliche Situation am besten zugeschnittene Lösung anzubieten.

·     Guter Service ist bei uns groß geschrieben!

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